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Bundeswehrpflichtigentagung gegen W10

13.06.1994

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Juli 1994

Auslandseinsätze der Bundeswehr auch außerhalb des Bündnisgebietes für verfassungsgemäß erklärt
Auslandseinsätze der Bundeswehr auch außerhalb des Bündnisgebietes für verfassungsgemäß erklärt

Juni 1994

Bundeswehrpflichtigentagung gegen W10

Die Bundeswehrpflichtigentagung des DBwV stellt in der Zeit vom 13. bis zum 15. Juni den  W 10 (zehnmonatiger Grundwehrdienst) infrage. Zudem fordern die Grundwehrdienst Leistenden mehr Wehrsold und höhere Attraktivität des Pflichtdienstes.



Juli 1994

Auslandseinsätze verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht erklärt am 12. Juli die Auslandseinsätze der Bundeswehr auch außerhalb des Bündnisgebietes für verfassungsgemäß. Voraussetzungen sind der Einsatz im Rahmen eines internationalen Bündnisses und die völkerrechtliche Legitimierung. Damit ist die rechtliche Seite der Einsätze geklärt.