Januar 1982
Verband fordert Rücknahme des Gesetzes zur Gehaltskürzung
Das neue Jahr beginnt turbulent: In einem Fernschreiben fordert der geschäftsführende Vorstand Bundesregierung und Parlament auf, das Gesetz über die einprozentige Gehaltskürzung umgehend rückgängig zu machen.
Den Soldaten seien die zusätzlichen Sonderopfer, die ihnen in der Vergangenheit auferlegt worden seien, nicht mehr zu vermitteln. Und der Verband hat Erfolg! Nach einem Anhörungsgespräch mit dem Bundesinnenminister Anfang Februar fällt die Entscheidung, die vehement kritisierte Kürzung der Anfangsgrundgehälter und Ortszuschläge nicht durchzuführen.
April 1982
Erste zentrale Protestversammlung
Erstmals in der Geschichte der Bundeswehr ruft der DBwV am 27. April zu einer zentralen Protestversammlung am Großstandort Koblenz auf.
Anlass der Veranstaltung in der Rhein-Mosel-Halle, an der mehr als 2.000 Soldaten aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen, ist die Verärgerung der Truppe über die Weisung des Inspekteurs des Heeres vom 8. Januar zur sofortigen Reduzierung der Dienstzeit. Hierbei handele es sich, so der Bundesvorstand in seiner Erklärung, um einen Befehl, der für die Soldaten ohne eine gleichzeitige Verminderung der Aufgaben schlichtweg undurchführbar und somit indiskutabel sei. Eine Kritik, der sich sowohl der Verteidigungsausschuss des Bundestags als auch der Wehrbeauftragte anschließen.
Oktober 1982
Gespräch mit der neuen Regierung
Bereits wenige Tage nach dem Regierungswechsel erhält der Bundesvorsitzende, Heinz Volland (großes Foto: Manfred Grodzki, links) Gelegenheit zu einem ersten Gespräch mit dem neuen Bundeskanzler, Helmut Kohl (Mitte). Er nutzt dies zum einen zu einer umfassenden Information über die finanziellen Rahmenbedingungen des Dienstes in den Streitkräften, vor allem aber zu einem nachdrücklichen Hinweis, dass weitere Sonderopfer den Soldaten unter keinen Umständen mehr zuzumuten seinen.
Dezember 1982
Bundesverwaltungsgericht hebt Uniformverbot auf
Das Bundesverwaltungsgericht – Wehrdienstsenat – trifft eine für die Verbandsarbeit bedeutsame Entscheidung: Veranstaltungen des Verbands, die der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen seiner Mitglieder dienen, sind grundsätzlich nicht politisch im Sinne des § 15 Abs. 3 Soldatengesetz und damit nicht dem Uniformverbot unterworfen.
Es war um die Koblenzer Protestveranstaltung im April 1982 gegangen, an der Soldaten nur in ziviler Kleidung teilnehmen durften.