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In Munster wird der Verband gegründet

14.07.1956

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Juli 1956

Vorstandsmitglieder bei Verteidigungsminister Theodor Blank (r.) im Juli 1956
Vorstandsmitglieder bei Verteidigungsminister Theodor Blank (r.) im Juli 1956

November 1956

Die erste angemietete Geschäftsstelle befand sich in der Wilhelmstraße.
Die erste angemietete Geschäftsstelle befand sich in der Wilhelmstraße.

14. Juli 1956

In Munster wird der Verband gegründet

55 engagierte Soldaten sind es, die am 14. Juli 1956 im Wirtschaftsgebäude 4 der Kaserne in Munster-Lager zusammenkommen und den Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) gründen. Mit einem Aufruf an die Soldaten der Bundeswehr  informiert der erste geschäftsführende Vorstand unter der Leitung von Oberstleutnant Karl-Theodor Molinari sowie Oberfeldwebel Robert Bathke und Obergefreiter Erhard Schriml alle Standorte der Bundeswehr. Der neu gegründete Verband stößt auf große Zustimmung bei den Soldaten, aber auch auf Ablehnung und Unverständnis bei Vorgesetzten und Politikern.

Vorstandsmitglieder des DBwV und des Verbands deutscher Soldaten (VdS) einigen sich am 28. August auf die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft. Beide Verbände bleiben nebeneinander bestehen.



Juli 1956

General meldet ein „Besonderes Vorkommnis"

Die Gründung einer Interessenvertretung kommt für viele ältere Offiziere und Unteroffiziere überraschend, und nicht wenige erheben mahnend ihre Stimme. Der Kommandeur der Panzertruppenschule, Brigadegeneral Munzel, in dessen Bereich der Verband sich zwei Tage zuvor konstituierte, macht sich ernste Sorgen und gibt die Meldung eines besonderen Vorkommnisses an den Befehlshaber im Wehrbereich II ab. Er wird jedoch später selbst Mitglied im Verband werden. Die Bildzeitung titelt: „Bundes-Soldaten streiken nicht – BundeswehrVerband ist ein Interessenverband, keine Gewerkschaft". Noch im Gründungsmonat gibt es ein erstes Gespräch mit Verteidigungsminister Theodor Blank.




November 1956

Erste angemietete Geschäftsstelle

Zur Verwaltungsvereinfachung, aber auch weil gerade dienstgradjüngere Kameraden auf dem Standpunkt stehen, dass gleiche Rechte auch gleiche Pflichten fordern, wird ein einheitlicher Verbandsbeitrag für Mitglieder aller Dienstgradgruppen von monatlich 1,50 DM festgesetzt. Stabsoffiziere und Generäle zahlen 4 DM. Mit diesem Beitrag werden zugleich die jedem Mitglied zustehende Verbandszeitschrift und ein Sterbegeldbeitrag abgegolten.